Scrolle zum Anfang der Liste
Startseite
Scrolle zum Ende der Liste
Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder den Verkehr betreiben wollen und für diese Tatbestände bereits eine Erlaubnis nach § 21 Waffengesetz besitzen, benötigen Sie keine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.