Von der Erlaubnispflicht im Umgang mit explosiven Stoffen sind Sie befreit, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen bereits erfüllen . Welche dies sind, erfahren Sie nachstehend.

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.