Wenn Sie eine nicht kommerzielle Feier mit elektronisch verstärkter Musik auf öffentlichen Flächen planen, müssen Sie diese nach dem Ortsgesetz über nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys spätestens 24 Stunden vorher beim Ordnungsamt Bremen anmelden.
Hinweis:
Folgende Feiern sind keine Freiluftpartys im Sinne des Ortsgesetzes:
- Geburtstagsfeiern
- Familienfeste
- Betriebsfeiern
- Kommerzielle Veranstaltungen
Wenn Sie solch eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund planen, informieren Sie sich bitte in der entsprechenden Beschreibung. Den Link dazu finden Sie unter "Weitere Informationen".
Für Sie und Ihre Gäste gilt Folgendes:
- Werbeverbot - unterlassen Sie jede öffentliche Kundgabe des Veranstaltungsortes.
- Eigenverantwortung - Sie müssen eigenverantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Freiluftparty sorgen.
- Keine Haftung - Die Teilnahme an der Party geschieht auf eigene Gefahr.
Bestimmte Orte sind entweder ausgeschlossen oder mit Auflagen versehen. Auflistungen der ausgeschlossenen Orte sowie der für bestimmte Flächen geltenden Auflagen finden Sie unter "Weitere Informationen".
