Bei Verlust eines Abschluss- oder Abgangszeugnisses von einer Schule kann bis zu 45 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses ein Ersatzzeugnis bei der Schule beantragt werden. Für diesen Zeitraum müssen die Urkunden aufbewahrt werden.
Bei Verlust eines Abschluss- oder Abgangszeugnisses von einer Schule kann bis zu 45 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses ein Ersatzzeugnis bei der Schule beantragt werden. Für diesen Zeitraum müssen die Urkunden aufbewahrt werden.