Haben Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis von einer Schule verloren, können Sie sich bis zu 55 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses an Ihre Schule wenden, um ein Ersatzzeugnis zu beantragen. Wenden Sie sich hierfür bitte deshalb direkt an Ihre damals besuchte Schule. Sollte ein Schulstandort aufgelöst worden sein, gibt es eine sogenannte Archivschule, die die Zeugnisse weiter aufbewahrt. Bei der Suche nach der Archivschule kann das Schulinformationszentrum (SIZ) in vielen Fällen helfen. In diesem Fall schreiben Sie bitte eine E-Mail mit dem Namen der ehemaligen Schule an das Schulinformationszentrum.
Wurde das Zeugnis über eine externe Prüfung erworben oder ein Abschluss wurde durch das SIZ anerkannt (z.B. Zeugnis der Fachhochschulreife), wird der Antrag auf Zweitschrift im Schulinformationszentrum (SIZ) gestellt.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Ausweispapiere und weitere Belege, dass die Schule besucht wurde.
Voraussetzungen
Die Schule wurde besucht und dies kann belegt werden.
Hinweise
Sofern Ihre Schule zwischenzeitlich geschlossen wurde und Sie sich nicht beim Schulsekretariat melden können, müssen Sie sich zur Ausstellung eines neuen Zeugnisses an das Schulinformationszentrum wenden.
Für die Ausfertigung von Zweitschriften werden gemäß der Gebührenordnung für das Schulwesen sowie für Bereiche der Berufsbildung und der allgemeinen Fortbildung vom 7. Dezember 1993 Verwaltungsgebühren im Kostenrahmen von 6,80 € bis 60 € in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand erhoben.
Handlungsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Es kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden.
Weiterführende Links
Verfahrensablauf
Um ein Ersatzzeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die entsprechende Schule und vereinbaren einen Termin im Schulsekretariat.
Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor und beantragen die Erstellung eines Ersatzzeugnisses.
Ist das Zeugnis noch in der Schule, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Bis zu zwei Wochen
