Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren ist, wird es im Jahr 2027 eingeschult. Wünschen Sie für Ihr Kind eine andere als die zuständige Schule, müssen Sie dies bei der Schulanmeldung schriftlich beantragen und begründen.
Verfahrensablauf
1. Melden Sie Ihr Kind an der zuständigen Schule Ihres Einzugsgebiets an, auch dann, wenn Sie eine andere Schule wünschen.
2. Den Antrag zum Schulwechsel können Sie in Papierform direkt bei der Schulanmeldung ausfüllen und abgeben.
3. Die Aufnahme in eine andere Grund- oder Gemeinschaftsschule ist nur bei freien Platzkapazitäten möglich. Erhält eine Schule mehr Anmeldungen, als Plätze zur Verfügung stehen, prüft das Schulamt jeden Einzelfall. Gegebenenfalls nennt es Ihnen rechtzeitig vor den Sommerferien eine andere Schule in der Nähe, die Ihr Kind aufnehmen kann.
Weitere Informationen
Herausgeber
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Antrag zur Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grund- oder Gemeinschaftsschule
- Der Antrag liegt auch in der Schule aus. Sie können ihn vor Ort während der Schulanmeldung ausfüllen und abgeben.
Voraussetzungen
- Anmeldung während des Anmeldezeitraums
Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 05.10. bis 16.10.2026 in der für Sie zuständigen Grundschule, die Ihnen vom Bezirksschulamt mitgeteilt wird, an. - Ihr Kind ist schulpflichtig
Ihr Kind wurde im Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren und ist damit ab dem 01.08.2027 schulpflichtig. - Für die vorzeitige Einschulung: Ihr Kind benötigt keine Sprachförderung
- Wurde Ihr Kind zwischen dem 01.10.2021 und 31.03.2022 geboren, können Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen.
- Die Voraussetzung dafür: Es benötigt keine Sprachförderung. Bitte bringen Sie für den Antrag einen Nachweis über den Sprachstand, zum Beispiel QuaSta-Bogen oder die Einschätzung zum Sprachstand aus dem BeoKiz-Verfahren, mit. Wurde Ihr Kind nach dem 31.03.2022 geboren, kann es erst im Sommer 2028 eingeschult werden.
- Persönliche Schulanmeldung in der zuständigen Schule
Kommen Sie bitte in Begleitung Ihres Kindes, damit es den ersten Schritt in seine neue Lernumgebung gemeinsam mit Ihnen macht. Bringen Sie bei Bedarf auch Unterstützung mit, zum Beispiel für die Übersetzung. - Gründe für den Wechsel an eine andere Schule
Ein Schulwechsel ist nur möglich, wenn laut Schulgesetz bestimmte Gründe vorliegen, zum Beispiel:
- Ihr Kind hätte durch den Besuch der zuständigen Schule dauerhaft weniger persönlichen Kontakt zu Geschwistern oder anderen Kindern, zu denen es eine enge Verbindung hat.
- Sie wünschen, dass Ihr Kind in eine Schule mit einem bestimmten Angebot geht. Dazu zählen etwa Fremdsprachen oder eine Ganztagsbetreuung.
- Würde Ihr Kind auf die von Ihnen gewählte Schule gehen, könnten Sie es besser betreuen, vor allem wenn Sie berufstätig sind.
- Freie Plätze an der gewünschten Schule
Der Besuch einer anderen Schule ist nur möglich, wenn sie genug freie Plätze hat. Erhält eine Schule mehr Anmeldungen, als Plätze da sind, prüft das Schulamt jeden einzelnen Fall. Es kann dann vorkommen, dass Sie rechtzeitig vor den Sommerferien eine andere Schule in der Nähe genannt bekommen, die Ihr Kind gern aufnimmt.
keine
