Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Expressverfahren im Hamburg Service beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen.
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Expressverfahren beantragt werden.
Sie können Ihren Reisepass im Expressverfahren im Hamburg Service am Hauptwohnsitz beantragen. Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments die Zustimmung der Ausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich; diese wird vom Hamburg Service eingeholt. Es fällt eine erhöhte Gebühr an.
Ab dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto:
Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Sie können dies vor Ort erstellen oder müssen den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- aktuelles biometrisches Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
- Ab 01.05.2025 müssen Sie das Passfoto in elektronischer Form vorlegen. Sie können das Passfoto vor Ort erstellen lassen, oder einen QR-Code mitbringen, den Ihnen das Fotostudio bei Erstellung des Passfotos aushändigt.
- Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).
- Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Kosten für ein Foto vor Ort betragen 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
- falls vorhanden: gültiges Ausweis-Dokument, zum Beispiel Personalausweis oder alter Reisepass
- Bei Minderjährigen: Geburtsurkunde, Kinderreisepass, Einverständniserklärung und Personalausweise oder Reisepässe der Sorgeberechtigten. Nachweise bei alleinigem Sorgerecht, Anwesenheit des minderjährigen Kindes und Sorgeberechtigter.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Für die Antragsstellung kommen Sie persönlich vorbei (dies gilt auch für Minderjährige).
- Minderjährige erscheinen bitte mit mindestens einem Sorgeberechtigten. Die Einverständniserklärung und der Personalausweis des abwesenden Sorgeberechtigten bei geteiltem Sorgerecht sind mit zu bringen.
- Bei geteiltem Sorgerecht muss die sorgeberechtigte Person anwesend sein, bei der sich die minderjährige Person vorwiegend aufhält (Hauptwohnsitz).
- Sie sind in Hamburg mit einer Wohnung angemeldet. Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments die Zustimmung der Ausweisbehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes erforderlich. Diese wird vom Hamburg Service eingeholt.
Hinweise
Der Reisepass kann durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person abgeholt werden.
- Personen ab 24 Jahren 102 EUR (inklusive der Gebühr für die Expressbestellung in Höhe von 32 EUR)
- Personen unter 24 Jahren 69,50 (inklusive der Gebühr für die Expressbestellung in Höhe von 32 EUR)
- Bitte beachten Sie, dass bei Unzuständigkeit und Pässen mit mehr als 32 Seiten zusätzliche Gebühren anfallen.
Handlungsgrundlagen
- § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)
www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__6.html - § 1 Passverordnung (PassV)
www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__1.html - § 15 Passverordnung (PassV)
www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Rechtsbehelfe
keine
Weiterführende Links
- Auswärtiges Amt - Reise- und sicherheitshinweise Vereinigte Staaten (USA)
- Bundesministerium des Innern - Häufige Fragen zum Personalausweis (externer Link)
- Der deutsche Reisepass - Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Fotomustertafel (Bundesministerium des Inneren und für Heimat)
- HamburgService - Online Antragsstatus Ausweis/Pass abfragen
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
- Reisepass
- Reisepass, Erklärung zu den Seriennummern
- Standorte und Öffnungszeiten des Hamburg Service vor Ort
Verfahrensablauf
Den Antrag für einen Express-Reisepass können Sie nur vor Ort im Hamburg Service stellen. Das können nur Sie persönlich machen. Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an den Hamburg Service verschickt. Sie erhalten einen Abholschein, mit dem Sie den Express-Reisepass abholen können. Nachdem Sie informiert worden sind, dass Ihr Express-Reisepass abholbereit ist, holen Sie ihn an der Stelle ab, an der Sie ihn beantragt haben.
Fristen
Gültigkeitsdauer:
- 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
Bearbeitungsdauer
- in der Regel innerhalb von 3-4 Werktagen
