Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für Kinder
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
Allgemeine Informationen
Reisepass (ePass) Gesamtthemenübersicht
Sofern man ins Ausland verreisen möchten, ist für die Einreise in einige Länder die Vorlage eines aktuellen Reisepasses notwendig.
Auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de kann man unter dem Stichwort „Reise- und Sicherheitshinweise“ zum Reiseland erfahren, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind.
Der Reisepass enthält persönliche Daten und ein Lichtbild. Außerdem muss man bei der Beantragung Fingerabdrücke abgeben (gilt für Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres).
Seit November 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland nur noch Reisepässe mit Chip (ePass) ausgegeben. Der Chip enthält neben den Passdaten die biometrischen Merkmale der Passinhaberin oder des Passinhabers (Passfoto und Fingerabdrücke).
Alle noch im Umlauf befindlichen Reisepässe ohne Chip bleiben bis zum Ende der vorgesehenen Laufzeit gültig.
Ein Reisepass wird nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben.
Kinder können nicht mehr in die Reisepässe der Eltern eingetragen werden. Sie benötigen ein eigenes Ausweisdokument.
Nur wenn bis zum Reiseantritt weniger als 3 Werktage verbleiben, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Ansonsten ist ein Expressreisepass zu beantragen. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes kann man unter dem Stichwort Reise- und Sicherheitshinweise zum Reiseland erfahren, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind. Dort informiert man sich auch, ob das Land, in das man einreisen möchte, einen vorläufigen Reisepass akzeptiert.
Ein vorläufiger Reisepass wird nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben.
Weitere Informationen zum Reisepass (ePass) findet man unter den nachfolgenden Punkten:
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
