Jeder Person mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter ein Reisepass ausgestellt werden. Wenn Sie über die Grenzen der Europäischen Union hinaus verreisen möchten, benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Sie müssen den Reisepass bei der zuständigen Stelle beantragen.
Der reguläre Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel Reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Wenn Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie einen Expressreisepass beantragen.
Unter folgenden Bedingungen verliert der Reisepass seine Gültigkeit und muss für Reisen außerhalb der Europäischen Union neu beantragt werden:
- Ablauf der Gültigkeit (Sie können Ihren Reisepass nicht aktualisieren, oder die Gültigkeit verlängern lassen)
- Ihr Name hat sich geändert (zum Beispiel durch Heirat, Scheidung, Eintrag einer Lebenspartnerschaft). Dies gilt auch für Kinder, deren Name sich geändert hat.
- das Bild auf Ihrem Reisepass ist nicht mehr zu Ihrer Identifizierung geeignet (kann insbesondere bei Säuglingen oder Kleinkindern der Fall sein).
- Sie wollen einen Ordens- oder Künstlernamen oder einen Doktortitel in Ihren Reisepass aufnehmen lassen.
Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Sie können dies vor Ort erstellen oder müssen den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.
