Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter des Passinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Reisepass sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Ein vorläufiger Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Die Beantragung ist nur mit einem vereinbarten Termin möglich.
Hinweis: Der Reisepass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden. Ist der Reisepass durch Fristablauf oder auf sonstige Weise ungültig geworden, müssen Sie bei Bedarf einen neuen beantragen.
Bereits vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass ungültig, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers nicht zulässt oder verändert worden ist, oder wenn Eintragungen fehlen oder, mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort, unzutreffend sind.
Grundsätzlich werden Reisepässe in einem Umfang von 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten (für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge).
Hinweis: Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Vorläufige Reisepässe werden von der Passbehörde hergestellt. Eine Änderung der Personendaten (z.B. des Namens nach Eheschließung) ist im Reisepass nicht möglich. In diesen Fällen ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen.
Nach der Beantragung können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand online abrufen. Beachten Sie dazu die Hinweise unter weitere Informationen ("Bearbeitungsstatus des Reisepasses abfragen")
Bei Reisen in die USA und bei Reisen nach Kanada ist zu beachten:
Auch deutsche Staatsangehörige müssen für die visumsfreie Einreise in die USA oder Kanada - zusätzlich zu einem regulären (maschinenlesbaren bordeauxroten) Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein, welche über die elektronische Reisegenehmigungssysteme der USA bzw. Kanada beantragt werden kann.
