Möchten Sie im innerstaatlichen Verkehr außerhalb des Linienverkehs mehr als neun Personen befördern (Gelegenheitsverkehr z B. durch Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen), benötigen Sie dafür einer Genehmigungen. 

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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
03.11.2020