Sie möchten ein Kraftomnibusunternehmen betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.
Verantwortlich für den Inhalt
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
27.10.2022