Wer gewerbsmäßig Personen mit einem Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs (Konzession) mit Mietwagen. Die Genehmigungsdauer zur Ausübung des Verkehrs mit Mietwagen beträgt bei einer Ersterteilung der Genehmigung regelmäßig zwei Jahre.
- Auch wer bereits einmal im Besitz einer Genehmigung war, diese jedoch abgelaufen ist, muss die Erteilung einer Mietwagengenehmigung beantragen.
- Wenn Sie im Besitz einer noch gültigen Genehmigung sind, diese aber bald abläuft, können Sie einen Antrag auf Erneuerung der Mietwagengenehmigung stellen (unter "Weiterführende Informationen").
- Beantragen Sie der Erteilung einer Mietwagengenehmigung schriftlich per Post.
- Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
- Den Bescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post an die Unternehmeranschrift.
- Den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post an die Unternehmeranschrift.
