Sie können Ihren Namen öffentlich-rechtlich ändern lassen, wenn es einen wichtigen Grund dafür gibt. Diese Möglichkeit gibt es, um besondere Schwierigkeiten oder Belastungen in einem Einzelfall zu lösen.
Sie können Ihren Namen nur in besonderen Ausnahmefällen ändern lassen.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während der individuellen Beratung.
Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können informieren Sie uns bitte rechtzeitig per
E-Mail: m252@amtfuermigration.hamburg.de
Voraussetzungen
- Es liegt ein wichtiger Grund zur Namenänderung vor.
- Ob Ihr Grund zur Namensänderung ein wichtiger Grund ist, erfahren Sie in einer individuellen Beratung.
Hinweise
Die Standesämter sind für Namensänderungen nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zuständig wie
beispielsweise
- Bestimmung des Ehenamens oder
- Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
- oder für Vornamensänderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG).
- und für die Änderungen nach der Namensrechtsreform ab Mai 2025
Die Gebühr für Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beträgt 25,00 EUR - 1.000,00 EUR.
Wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen, müssen Sie 50 % der Gebühr zahlen.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie 75 % der Gebühr zahlen.
Handlungsgrundlagen
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
https://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/index.html#BJNR000090938BJNE000501360
Rechtsbehelfe
Widerspruch (nur gegen einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung)
Verfahrensablauf
- Sie lassen sich telefonisch oder per Mail zu Ihrem Anliegen beraten. Dabei wird geklärt, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist und ob es Aussicht auf Erfolg hat
- Sie erhalten Ihre individuellen Antragsunterlagen per Post.
- Sie beantragen die Namensänderung und reichen alle geforderten Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über Ihren Antrag.
Fristen
Ob und welche Fristen Sie einhalten müssen, erfahren Sie individuell in der Beratung.
Bearbeitungsdauer
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, dauert die Bearbeitung in der Regel etwa 4 Wochen.
Wenn Sie den Familiennamen einer minderjährigen Person ändern lassen möchten, dauert die Bearbeitung meist mehrere Monate.
