Wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge für ein Kind erklären (Sorgeerklärung), können Sie den Familiennamen des Kindes binnen  drei Monaten nach Abgabe der Erklärung neu bestimmen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.