Namenserklärungen werden abgegeben, wenn sich nach z.B. Auflösung einer Ehe, Einbürgerung oder durch Heirat bei 'Patchwork'-Familien der Nachname ändert (Geburtsname, früherer Ehename, gemeinsamer Familienname). Auch ein Doppelname aus Geburtsname, Ehename oder früherem Ehenamen ist unter Umständen möglich, die Reihenfolge ist variabel.
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