Wenn eine Änderung des Familiennamens nach den bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen nicht möglich ist, kann die Änderung des Familiennamens bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Gemeinde) beantragt werden.
Wenn eine Änderung des Familiennamens nach den bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen nicht möglich ist, kann die Änderung des Familiennamens bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Gemeinde) beantragt werden.