InhaltHauptmenüSuche

Eine offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland

Dienstleistende Europäische Rechtsanwälte; Informationen zur vorübergehenden Berufsausübung

Ein europäischer Rechtsanwalt darf unter der Berufsbezeichnung seines Herkunftsstaates in Deutschland vorübergehend und gelegentlich anwaltlich tätig werden.

Bayern

Ausgewählte Region

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.

Region ändern

Weitere Informationen

Herausgeber

Bayern

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum