Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu müssen Sie eine sogenannte ”Mofa-Prüfbescheinigung” besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben sowie die erforderliche theoretische Prüfung bestanden haben.
Ausnahme:
- Wer vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, benötigt zum Führen eines Mofa weder eine Fahrerlaubnis noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.
- Sie benötigen auch keine Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Sie Inhaber einer gültigen deutschen Fahrererlaubnis einer beliebigen Klasse sind oder eine gültige ausländische Fahrerlaubnis besitzen, die Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt.
