Wenn Sie aus einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft öffentlichen Rechts austreten wollen, z.B. aus der römisch-katholischen oder evangelischen Kirche, müssen Sie persönlich eine entsprechende Erklärung abgeben.
Verfahrensablauf
1. Geben Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht eine Kirchenaustrittserklärung ab. Das können Sie zur Niederschrift vor Ort machen oder schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift. Der Austritt kann nicht online erklärt werden!
2. Ihre Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem Sie die amtsgerichtliche Niederschrift unterzeichnet haben oder Ihre notariell beglaubigte Erklärung beim Amtsgericht eingegangen ist.
- Die Befreiung von der Kirchensteuer tritt mit dem Ende des Monats ein, in dem die Austrittserklärung beim Amtsgericht eingeht.
