Wenn Ihr Kind bereits in einer Kindertageseinrichtung (Kindertagesstätte, Krippe, Hort, Tagesmutter oder Tagesvater) betreut wird und sich während des Bewilligungszeitraumes Änderungen ergeben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Gegebenenfalls führt dies zu einer Änderung des von Ihnen zu zahlenden Elternbeitrages. Es kann sich dabei um eine Reduzierung oder eine Erhöhung handeln.
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
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