Die Juleica ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Sie können die Juleica bei der zuständigen Stelle beantragen und für folgende Zwecke verwenden:
- zur Legitimation gegenüber Eltern von betreuten Kindern und Jugendlichen
- zur Legitimation als Jugendleiterin beziehungsweise Jugendleiter gegenüber Behörden und anderen Stellen sowie Einrichtungen, zum Beispiel bei Hilfeersuchen (Polizei, Konsulate, Jugendämter et cetera)
- als eine Voraussetzung zum Erhalt von Sonderurlaub für Jugendleiterinnen und Jugendleiter zur Durchführung bestimmter Maßnahmen der Jugendarbeit (zum Beispiel Ferienfreizeiten), jeweils gemäß landes- beziehungsweise bundesrechtlicher Bestimmungen
- als eine Voraussetzung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter zum Erhalt von Verdienstausfallentschädigung aus Landesförderplanmitteln (zum Beispiel bei der Betreuung von Ferienfreizeiten oder bei Teilnahme an einer Erstausbildung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter, auch als Teamer)
- Achtung: Nur für Jugendleiterinnen und Jugendleiter Hamburger Jugendverbände
- zum kostenlosen Entleihen von Büchern und anderen Medien bei den Hamburger Öffentlichen Bücherhallen
- zum kostenlosen Erhalt von Büchern und anderen Schriften zur politischen Bildung bei der Landeszentrale für politische Bildung
- zum kostenlosen Ausleihen von Medien und Geräten beim Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg
- zum Erwerb von verbilligten Fahrscheinen („Blaue Fahrscheine“) für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und zur Gruppenbegleitung während der Fahrt im HVV-Verkehrsnetz
- zur Legitimation bei Raumnutzungen für Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden (zum Beispiel in Schulen und Häusern der Jugend) durch Jugendverbandsgruppen
- zur kostenfreien Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk und bei einem privaten Aufenthalt Ermäßigung von 10 Prozent für Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- zum Erhalt weiterer Ermäßigungen, Vergünstigungen, Hilfen (freiwillige Leistungen) bei öffentlichen oder privaten Einrichtungen bzw. Anbietern, für die Jugendleiterin oder den Jugendleiter beziehungsweise für deren / dessen Gruppe
