Ihr Girokonto ist gepfändet und Sie können über Ihr Guthaben nicht verfügen?
Mit einem P-Konto können Sie Ihr Guthaben in einem bestimmten Umfang vor der Pfändung schützen und darüber frei verfügen.
- Der Pfändungsfreibetrag beläuft sich ab dem 01.07.2025 auf 1.560,00 Euro pro Kalendermonat.
- 2.145,23 Euro bei der Unterhaltspflicht gegenüber einer Person,
- 2.471,27 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber zwei Personen,
- 2.797,31 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber drei Personen,
- 3.123,35 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber vier Personen und
- 3.449,39 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber fünf oder mehr Personen.
Wird vom geschützten monatlichen Guthaben nicht alles verbraucht, kann es in den nachfolgenden drei Monaten noch verwendet werden.
Beispiel: Sie haben Einkommen in Höhe von 1.000,00 Euro erhalten. Am Ende des Monats haben Sie nur 800,00 Euro verbraucht. Die restlichen 200,00 Euro können drei Monate angespart werden. Danach stehen sie dem Gläubiger zu.
