Als Unternehmen sollen Sie vom Land Berlin mit einer Tätigkeit in einem sicherheitsrelevanten Bereich betraut werden. Damit werden Sie Zugang zu Verschlusssachen haben. Sie als Verantwortliche des Unternehmens und diejenigen Ihrer Beschäftigten, die den Auftrag im sicherheitsrelevanten Bereich ausführen sollen, müssen zuvor einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.
Zweck einer Sicherheitsüberprüfung ist es, Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse im öffentlichen Interesse vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen.
Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer:
- Zugang zu Versschlusssachen hat, die STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind oder
- in dem Teil einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle des Landes tätig ist, die zum Sicherheitsbereich erklärt worden sind.
- einfache Sicherheitsüberprüfung für VS-VERTRAULICH
- erweiterte Sicherheitsüberprüfung für GEHEIM
- erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen für STRENG GEHEIM
Die Sicherheitsüberprüfung muss alle 5 Jahre aktualisiert bzw. alle 10 Jahre wiederholt werden.
Verfahrensablauf:
Stufe 1: Unternehmensprüfung
- Der öffentliche Auftraggeber stellt bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft in Berlin einen Antrag auf Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung des Landes Berlin mit der entsprechenden Sicherheitsstufe VS-VERTRAULICH, GEHEIM oder STRENG GEHEIM für ein Unternehmen, welches in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig werden soll.
- Die Senatsverwaltung für Wirtschaft schließt mit dem Auftragnehmer einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung.
- Das Unternehmen schlägt eine/n Sicherheitsbevollmächtige/n und eine/n Stellvertreter/in vor, welche ausschließlich im Unternehmen für die Überprüfung aller Beschäftigten und deren Belehrungen verantwortlich sind. Er/sie ist Ansprechpartner für die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung.
- Als erstes sind die für Stufe 1 genannten Nachweise (siehe „Erforderliche Unterlagen“) vom Unternehmen einzureichen.
- Nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung der Organe des Unternehmens (Gesellschafter/in, Geschäftsführer/in, Sicherheitsbevollmächtigte/r und Stellvertreter/in) wird das Unternehmen in die Geheimschutzbetreuung des Landes Berlin aufgenommen und erhält einen Sicherheitsbescheid. Die Unternehmensorgane werden zum Zugang zu Verschlusssachen des jeweiligen Geheimhaltungsgrades ermächtigt.
- Im Anschluss wird das in dem sicherheitsrelevanten Bereich einzusetzende Personal des Unternehmens auf Antrag geprüft.
- Hier werden die für Stufe 2 genannten Nachweise (siehe „erforderliche Unterlagen“) benötigt.
- Nach erfolgreicher Sicherheitsüberprüfung des einzusetzenden Personals erfolgt ebenfalls die Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen des jeweiligen Geheimhaltungsgrades.
