Bewerbungen sind jährlich auf Studienplätze mit einer späteren hausärztlichen Tätigkeit vorwiegend im ländlichen Raum sowie auf Studienplätze mit einer späteren Beschäftigung in einem der hessischen Gesundheitsämter möglich. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem zweistufigen Auswahlverfahren, an dem die drei medizinführenden Universitäten beteiligt sind. Dabei geht es vorrangig um die persönliche und fachspezifische Eignung der Bewerberinnen und Bewerber.
Eine Hochschulzugangsberechtigung ist Bewerbungsvoraussetzung. Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber studieren in Frankfurt am Main, Gießen und Marburg. Sie werden begleitend im Rahmen des „Hessischen Weges“ besonders unterstützt und so auf ihr späteres Wirken gezielt vorbereitet.
Nach ihrer fachärztlichen Weiterbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin werden die ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf vertragsgemäß in einer medizinisch unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Landesregion für zehn Jahre ausüben.
