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Bezahlen der Semesterbeiträge und weitere anfallende Gebühren an der Hochschule

Alle Studierenden sind verpflichtet, vor Beginn eines Semesters einen Semesterbeitrag und ggf. weitere anfallende Gebühren zu zahlen. Erst nach Eingang des korrekten aktuellen Betrags erfolgt die Immatrikulation beziehungsweise Rückmeldung für das Studium.

Niedersachsen

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Niedersachsen

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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

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