In Studiengängen, in denen Zulassungsbeschränkungen („numerus clausus“) bestehen, setzt die Immatrikulation eine Zulassung voraus. Bei zulassungsfreien Studiengängen kann eine Voranmeldung erforderlich sein.
In Studiengängen, in denen Zulassungsbeschränkungen („numerus clausus“) bestehen, setzt die Immatrikulation eine Zulassung voraus. Bei zulassungsfreien Studiengängen kann eine Voranmeldung erforderlich sein.