Der Nachteilsausgleich soll vorhandene Benachteiligungen im Studium aufgrund chronischer Erkrankung oder einer Behinderung ausgleichen und damit Chancengleichheit für alle Studierenden gewährleisten. Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung haben einen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Anpassung der Studien- und Prüfungsbedingungen.
Insbesondere für während des Studiums zu erbringende Leistungsnachweise wie etwa
- Klausuren,
- Referate,
- mündliche Prüfungen,
- Hausarbeiten,
- Berichte und
- Abschlussarbeiten
kann ein Nachteilsausgleich vom zuständigen Prüfungsausschuss gewährt werden.
Der Nachteilsausgleich wird zwischen Ihnen und der Hochschule individuell vereinbart. Dafür ist ein schriftlicher Antrag an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss notwendig.
