Sie können sich Studienleistungen aus früheren Studiengängen in Ihrem aktuellen Studium anerkennen lassen. Das gilt für Studienleistungen an Ihrer bisherigen Hochschule, einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Dabei kann es sich um einen Fachwechsel innerhalb Ihrer Hochschule, einen Hochschulwechsel innerhalb Ihres Studiengangs, einen Hochschulwechsel außerhalb ihres Studiengangs oder einen Auslandsaufenthalt an einer Hochschule handeln.
Sie können sich auch außerhochschulische Kompetenzen anrechnen lassen, die Sie zum Beispiel während einer Berufsausbildung gesammelt haben. Diese können mit einem Anteil von bis zu 50 Prozent der zu erbringenden Leistungen angerechnet werden. Informieren Sie sich über Details an Ihrer zuständigen Hochschule.
Ihre an der bisherigen Hochschule erbrachten bestandenen Prüfungsleistungen werden bei vorhandener Gleichwertigkeit auf Ihren neu gewählten Studiengang anerkannt.
Mit der Anerkennung von Studienleistung oder der Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen können Sie sich ggf. in ein höheres Fachsemester einstufen lassen.
