Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Sie erfolgt auf Ihren Antrag hin oder in bestimmten Fällen auch von Amts wegen (automatisch).
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Herausgeber
Brandenburg
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Welche Unterlagen zur Exmatrikulation nötig sind, ist von Hochschule zu Hochschule verschieden.
- Formulare: teilweise
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: teilweise
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Vertrauensniveau: substanziell
Voraussetzungen
Exmatrikulation auf Antrag (Beispiele):
- Wechsel des Studienortes (die Exmatrikulationsbestätigung der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule)
- Abbruch des Studiums auf eigenen Wunsch
Exmatrikulation von Amts wegen (Beispiele):
- erfolgreicher Abschluss des Studiums (die Abschlussprüfung wurde bestanden)
- Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens von Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung
- keine fristgerechte Rückmeldung zum neuen Semester
- keine pünktliche Zahlung der erforderlichen Beiträge oder Gebühren (z. B. Bibliotheksgebühren)
Hinweise
- Die unverzügliche Informationspflicht über Ihre Exmatrikulation gegenüber Behörden, Arbeitgebern/ Personalstellen und weiteren Institutionen liegt bei Ihnen.
- Das Ablegen von bestimmten Prüfungsleistungen nach Exmatrikulation ist an einigen Hochschulen möglich.
- Je nach Zeitpunkt der Exmatrikulation ist eine (Teil)Erstattung der bereits gezahlten Gebühren und Beiträge möglich.
Handlungsgrundlagen
Exmatrikulations- bzw. Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule
Weiterführende Links
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Mitgliedschaft an einer Hochschule auf eigenen Wunsch beenden möchten:
- beantragen Sie die Exmatrikulation im Normalfall schriftlich und begründen Sie sie gegebenenfalls
(abhängig von jeweiliger Hochschule) - Sie erhalten einen Bescheid über die Exmatrikulation mit Angabe des Grundes sowie des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Exmatrikulation
- die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende eines Semesters wirksam. Liegen besondere Gründe vor, kann sie auch sofort erfolgen (z. B. eigener Antrag bei Studienplatzwechsel an eine andere Hochschule)
- eine rückwirkende Exmatrikulation zu beantragen ist nicht möglich
Fristen
unterschiedlich
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich
