In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie dort als Deutscher oder Deutsche heiraten wollen..
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vom Standesamt Ihres Geburtsortes
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- Geburtsurkunde oder internationale Geburtsurkunde
- Urkunde über eine Namensänderung
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe mit einem Vermerk, dass die Ehe aufgelöst wurde.
- ausländische Heiratsurkunden und rechtskräftige Scheidungsurteile aller vorherigen Ehen
- Bescheinigung gemäß Art. 39 über Entscheidungen in Ehesachen
- Feststellungsbescheid des Oberlandesgerichts über die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen
- Sterbeurkunde des Ehegatten
Das Standesamt benötigt zur Ausstellung die Unterlagen für beide Partner.
Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland vereidigten Dolmetscherin oder einen Dolmetscher übersetzt werden. Je nach Land kann eine Übersetzung, Beglaubigung (Apostille) oder Legalisation nötig sein.
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder unterliegen als Staatenlose, heimatlose Person oder ausländischer Flüchtling dem deutschen Recht.
- Die Eheschließung verstößt nicht gegen deutsches Recht.
- Das Land, in dem Sie heiraten möchten, fordert von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis ab.
Hinweise
- Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit haben, reicht es häufig, wenn nur ein Ehefähigkeitszeugnis für beide Verlobte ausgestellt wird.
- Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis.
- Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.
- Hatten Sie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Die Kosten für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnis belaufen sich auf 74,50 EUR.
Wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, dann betragen sie Kosten 126,50 EUR.
Handlungsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Antrag auf gerichtliche Entscheidung und Anweisung des Standesamtes
Verfahrensablauf
- Sie können das Ehefähigkeitszeugnis persönlich beantragen:
- Sie beantragen die Ehefähigkeitsurkunde beim zuständigen Standesamt.
- Sie legen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Sie werden daraufhin schriftlich oder persönlich über die notwendigen Unterlagen informiert.
- Sie reichen die Unterlagen ein.
- Das zuständige Standesamt prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert es weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an
- Sie zahlen die Gebühr in der Regel bargeldlos im Standesamt.
- Sie erhalten das Ehefähigkeitszeugnis.
- Sie können das Ehefähigkeitszeugnis schriftlich beantragen:
- Sie reichen den Antrag auf ein Ehefähigkeitszeugnis schriftlich beim zuständigen Standesamt ein.
- Sie werden daraufhin schriftlich oder persönlich über die notwendigen Unterlagen informiert.
- Sie reichen die Unterlagen ein.
- Das zuständige Standesamt prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert es weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Sie erhalten das Ehefähigkeitszeugnis.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
Fristen
Das Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung 6 Monate lang gültig.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Antrags dauert mehrere Wochen.
