- Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
- Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Verantwortlich für den Inhalt
Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
13.10.2020