Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeuginnen oder Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeuginnen oder Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Um heiraten zu können, muss die Eheschließung durch die Verlobten angemeldet und das Vorliegen der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt geprüft werden.
Eine Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor dem Termin der Eheschließung möglich.
Wichtig: Es wird empfohlen, den Wunschtermin zur Eheschließung bereits vor der Anmeldung telefonisch zu reservieren. Dies ist für das laufende Kalenderjahr jederzeit möglich. Reservierungen eines Wunschtermins im folgenden Kalenderjahr sind aus organisatorischen Gründen frühestens ab dem ersten Mittwoch im Oktober des aktuellen Jahres möglich.
