Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Allgemeine Informationen
Gesamtthemenübersicht Eheschließung
Der erste „amtliche Schritt“ auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk Verlobte den Wohnsitz haben.
Wohnsitz nicht in Oldenburg
Verlobte, die nicht ihren Wohnsitz in Oldenburg haben, müssen sich beim Standesamt ihres Wohnsitzes vorerst anmelden. Beim Termin zur Anmeldung teilt man mit, dass die Eheschließung in Oldenburg stattfinden soll. Der Standesbeamte dort schickt die nötigen Unterlagen der Stadt Oldenburg zu, damit die Hochzeit in Oldenburg stattfinden kann.
Hinweis: Der Wunschtermin zum Heiraten kann auch schon vor erfolgter Anmeldung gesichert werden. Die Trautermine kann man bereits zwölf Monate im Voraus reservieren.
Verlobte mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Bei geplanten Eheschließungen, bei denen eine Partnerin oder ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist vorab zwingend eine individuelle Beratung notwendig.
Bitte melden Sie sich per E-Mail unter standesamt[at]stadt-oldenburg.de. Bitte geben Sie von beiden Partnern folgende Daten an: Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land), Familienstand (ledig, geschieden, …) sowie Staatsangehörigkeit.
Weitere Informationen zum Trauort und Trautermin
Anmeldung
- Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren.
- Sie dient vor allem auch dazu, den Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob dem Heiratswunsch „Ehehindernisse“ entgegenstehen.
- Dazu müssen geeignete Unterlagen vorgelegt werden, die zur Anmeldung mitgebracht werden müssen.
- Man sollte sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit — das bedeutet, dass innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung geheiratet werden kann.
- Oldenburger Trautermine werden grundsätzlich nur über den Online-Traukalender vergeben.
Trauzeuge
- Heiratswillige können auch ohne Trauzeugin oder Trauzeugen vor die Standesbeamtin/den Standesbeamten treten.
- Es können nach wie vor Trauzeuginnen oder Trauzeugen mitkommen und ihre Unterschrift in der Niederschrift über die Eheschließung geben.
- Zulässig ist eine Trauzeugin/ein Trauzeuge pro Person (maximal zwei Trauzeuginnen/Trauzeugen pro Paar).
- Jede/jeder Trauzeugin/Trauzeuge muss volljährig sein.
