Wenn Sie heiraten möchten, melden Sie Ihre Eheschließung zuerst beim Standesamt an Ihrem Wohnort an. Danach können Sie in jedem Standesamt in Deutschland heiraten.
Verfahrensablauf
1. Melden Sie die Eheschließung an.
- Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich durch persönliche Vorsprache beider Eheschließenden vor Ort beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes.
- Sollten Sie beide aus wichtigen Gründen am Erscheinen in dem Standesamt verhindert sein, können Sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.
- Wenn nur einer von Ihnen beiden aus wichtigen Gründen verhindert sein sollte, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners ist dann notwendig.
- Den Antrag auf Anmeldung können Sie frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin zur Eheschließung machen.
3. Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Sie in jedem deutschen Standesamt heiraten.
