Sie können Ihre im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland nachträglich beurkunden lassen.
Die Nachbeurkundung erfolgt ausschließlich auf Antrag.
Sie sind nicht verpflichtet, die Ehe nachträglich beurkunden zu lassen. Eheurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt.
Sie können nach erfolgter Nachbeurkundung eine deutsche Eheurkunde erhalten.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Welche Dokumente in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie beim zuständigen Standesamt erfragen.
Eine pauschale und abschließende Auskunft, welche Unterlagen benötigt werden, ist aufgrund der individuellen Lebenssituationen nicht möglich. Ihr zuständiges Standesamt berät Sie gern zu Ihrer persönlichen Situation. Nehmen Sie hierzu bitte bereits vor Beantragung Kontakt zu Ihrem zuständigen Standesamt auf.
Voraussetzungen
- Ihre im Ausland geschlossene Ehe wird anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde.
- Die Ehe entspricht deutschem Recht.
- Einer von Ihnen besitzt bereits die deutsche Staatsangehörigkeit oder ist eine staatenlose, heimatlose ausländische Person oder ein ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
- Wenn keiner von Ihnen deutscher Staatsangehöriger ist und Sie im Inland geheiratet haben, dann müssen Sie vor einer berechtigten Person Ihres Heimatstaates geheiratet haben. (Zum Beispiel in einem Konsulat)
- Antragsberechtigt sind:
- Beide Ehepartnerinnen oder Ehepartner
- Wenn beide verstorben sind:
- Deren Eltern
- Deren Kinder
Hinweise
Für die Beurkundung ist das Standesamt Ihres aktuellen oder Ihres letzten deutschen Wohnsitzes zuständig. Falls Sie oder Ihre Familienangehörigen in gerader Abstammungslinie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Für Fragen zu den benötigten Unterlagen, sowie zum Ablauf wenden Sie sich bevorzugt schriftlich oder per E-Mail an das zuständige Standesamt.
Wenn Sie im Ausland leben können Sie den Antrag schriftlich oder über Ihre zuständige Auslandsvertretung stellen.
Die Nachbeurkundung erfolgt ausschließlich auf Antrag und ist gebührenpflichtig:
- Das Nachbeurkunden einer Eheschließung im Ausland nach Prüfung des Einzelfalles ab 175,00 EUR bis 575,00 Euro
- Gebührenhöhe errechnet sich anhand des Prüfungsaufwandes
- Eheurkunde: 19,50 EUR
- jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: 8,50 EUR
- internationale Eheurkunde: 19,50 EUR
- Beglaubigter Registerausdruck Eheregister: 19,50 EUR
- jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung: 8,50 EUR
Handlungsgrundlagen
§ 34 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__34.html
Rechtsbehelfe
Antrag auf Anweisung des Standesamtes beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, wenn eines der Hamburger Standesämter zuständig ist
Weiterführende Links
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Beurkundung der Ehe bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der zum Antrag berechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ein ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung beim Standesamt Berlin I beantragen.
- Erkundigen Sie sich vor Beantragung beim Standesamt welche Unterlagen Sie benötigen
- Sie stellen die erforderlichen Unterlagen zusammen und senden Sie diese mit Ihrem Antrag an die zuständige Stelle.
- Das zuständige Standesamt prüft, ob die Beurkundung erfolgen kann.
- Liegen die Voraussetzungen vor, wird die Ehe in das deutsche Eheregister eingetragen.
- Bei Bedarf können Sie nach erfolgter Registereintragung Eheurkunden beantragen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
