Wenn Sie Ihren Eintrag in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe löschen lassen wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer abmelden.
Sie müssen Ihren Eintrag bei der zuständigen Handwerkskammer löschen lassen, bei:
- Aufgabe Ihres Gewerbebetriebes
- Umzug/Verlegung des Betriebes in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk außerhalb Berlins
- Tod des Betriebsinhabers oder Betriebsübergabe an einen neuen Betriebsinhaber
- Betriebsumgründung/Rechtsformwechsel
- wirtschaftlichen Gründen wie z.B. Finanzschwierigkeiten, Insolvenz
- Aufgabe eines Handwerks bei Mehrfacheintragungen
