Ihre zuständige Handelskammer kann Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung für Ihre Mitgliedsbetriebe als Nachweis über die Eintragung bei der HWK ausstellen. Diese müssen Sie beantragen.
Ihre zuständige Handelskammer kann Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung für Ihre Mitgliedsbetriebe als Nachweis über die Eintragung bei der HWK ausstellen. Diese müssen Sie beantragen.