Die Mitgliedsbescheinigung ist ein Schriftstück der Handwerkskammer, das Angaben zum Handwerksbetrieb wie z. B. Betriebsname, Betriebsadresse, Mitgliedsnummer und die eingetragenen Handwerke bzw. handwerksähnlichen Gewerbe gemäß Anlage A bzw. Anlage B der Handwerksordnung enthält.
Auf Anfrage oder formlosen Antrag stellt die Handwerkskammer für ihre Mitgliedsbetriebe eine Mitgliedsbescheinigung als Nachweis über die Eintragung aus.
