Die Eintragung in das Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes können Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beantragen.
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Ministerium für Wirtschaft und Energie
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
22.08.2019