Wenn für Sie die Ablegung der Meisterprüfung zwecks Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks eine unzumutbare Belastung darstellt, kommt eine Handwerksrolleneintragung auf Grundlage einer erteilten Ausnahmebewilligung in Betracht.
Wenn für Sie die Ablegung der Meisterprüfung zwecks Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks eine unzumutbare Belastung darstellt, kommt eine Handwerksrolleneintragung auf Grundlage einer erteilten Ausnahmebewilligung in Betracht.