Die Abgrenzung der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zur Handwerkskammer (HWK) bzw. zur Industrie- und Handelskammer (IHK) ist zum Teil eine komplexe Fragestellung.
Die Frage der Abgrenzung zum Handwerk stellt sich nicht nur bei Existenzgründern, sondern auch bei Betrieben, die sich im Grenzbereich von Handwerk und Industrie bewegen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob für die selbständige Ausübung einer Tätigkeit eine handwerkliche Qualifikation erforderlich ist.
Sie können sich durch die Handwerkskammer und/oder durch die Industrie- und Handelskammer dazu beraten lassen.
Gesetzlich gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur Handwerkskammer gehören. In der Praxis sind allerdings viele Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil diese sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Diese sogenannten Mischbetriebe gehören mit ihrem jeweiligen Betriebsteil der IHK bzw. der HWK an.
In Zweifelsfällen wird die Kammerzugehörigkeit zwischen IHK und Handwerkskammer einvernehmlich geklärt.
Weitere Informationen
Herausgeber
Thüringen
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
