Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in das Handelsregister
Gründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die GmbH und ist vollständig rechtsfähig.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
