Wenn Sie beabsichtigen, die Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter anzumelden, müssen Sie sich gesundheitlich beraten lassen.
Nur angemeldete Personen dürfen in Deutschland legal der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter nachgehen.
Wenn Sie bereits eine Anmeldung als Prostituierte oder Prostituierter haben, müssen Sie sich weiterhin regelmäßig gesundheitlich beraten lassen. Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie
- Schutz vor (sexuell übertragbaren) Krankheiten,
- Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
- Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch.
