Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit (unter "Weiterführende Informationen") eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen.
Worum geht es in der gesundheitlichen Beratung?
In einem vertraulichen Rahmen findet ein vertrauliches Gespräch zu folgenden Themen statt:
- Verhütung von Infektionskrankheiten und anderen Krankheiten
- Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
- Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs
- Unterstützung, wenn Sie in Not sind
- Unterstützung in besonderen Lebenslagen
- Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte ab 21 Jahren die gesundheitliche Beratung mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen.
- Prostituierte unter 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen.
