Sie möchten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln oder hierzu beraten? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler. Näheres erfahren Sie hier.

Sie benötigen eine Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler, wenn Sie gewerbsmäßig

  • den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen vermitteln oder
  • Dritte zu solchen Verträgen beraten wollen. 

Sie benötigen eine Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler, wenn Sie gewerbsmäßig

  • den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen vermitteln oder
  • Dritte zu solchen Verträgen beraten wollen.