Die Negativauskunft bescheinigt Ihnen, dass Sie oder ein Dritter kein laufendes Insolvenzverfahren haben/hat und dass in den letzten 5 Jahren die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mangels Masse abgewiesen worden ist.
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
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