Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EU-Land erbringen oder dort leben möchten, müssen Sie in einigen EU-Ländern eine sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen.
Mit dieser Bescheinigung weisen Sie Ihre Berufserfahrung in Deutschland nach.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links".
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Hamburg
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
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