Um in Deutschland in einem Gesundheitsfachberuf arbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Berufserlaubnis. Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen, um die Berufserlaubnis zu erhalten.
Der einheitliche Ansprechpartner ist eine zentrale Stelle, die Sie hierzu informiert, Ihren Antrag entgegennimmt und an die zuständige Fachstelle weiterleitet.
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Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
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Hamburg
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Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
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