Um gewerblich zu Versicherungen beraten zu dürfen, müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Um gewerblich zu Versicherungen beraten zu dürfen, müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).